Gemeinfrei, Allmeinde, Gemeingut
Die Gemeinfreiheit ist eine der wichtigsten Eigenschaften des GeDANKE. Dadurch wird auch das selbstständige Schöpfen eigener Coupons möglich. Du kannst den GeDANKE so bedingungslos nutzen, wie das Alphabet, die Zahlen, die Rechenarten und die Sprache.
Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Wer Immaterialgüterrechte geltend macht (Schutzrechtsberühmung), obwohl das Gut in Wahrheit gemeinfrei ist, kann Gegenansprüche des zu Unrecht in Anspruch Genommenen auslösen. [...] Von der Nutzung gemeinfreier Güter kann niemand ausgeschlossen werden, die Nutzung durch eine Person verhindert nicht, dass andere dasselbe gemeinfreie Gut nutzen: Sie ist nicht exklusiv und nicht rivalisierend.
Die herrschende Meinung sieht einen Gleichrang von Gemeinfreiheit und Immaterialgüterrechten und strebt daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden an. Rechtsdogmatisch wird dagegen das Regel-Ausnahme-Verhältnis vorgebracht, nach dem die Gemeinfreiheit Vorrang genießt, „die erstmalige Gewährung von Immaterialgüterrechten ist rechtfertigungbedürftig.“
Auf dieser Grundlage kann Gemeinfreiheit in verschiedenen Formen begründet sein:
- Schöpfungen, die nie einem Immaterialgüterrecht unterlagen,
- Werke, deren Schutz abgelaufen ist,
- Werke, die vom Schöpfer in die Gemeinfreiheit entlassen wurden.
In konkreten Anwendungsbereichen können auch Schranken des Urheberrechts die Wirkung der Gemeinfreiheit entfalten.
(Quelle: Alexander Peukert: Die Gemeinfreiheit – Begriff, Funktion, Dogmatik. Mohr Siebeck, Tübingen 2012)
Siehe auch Wikipedia-Artikel zur "Gemeinfreiheit"